- Piratensender
- Pi|ra|ten|sen|der 〈m. 3; umg.〉 nicht genehmigter privater Rundfunksender
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Pi|ra|ten|sen|der, der (Jargon):privater Rundfunk- od. Fernsehsender, der ohne Lizenz, meist von hoher See aus, Programme sendet.* * *
Piratensender,außerhalb der Staatsgebiete betriebener (meist auf hoher See von Schiffen oder künstlichen Inseln) Rundfunk- oder Fernsehsender. Die um 1958 in nordeuropäischen Gewässern auftauchenden Piratensender wollten sich dem staatlichen Rundfunkmonopol entziehen, um durch Werbung finanzierte Sendungen zu produzieren. Ein am 22. 1. 1965 von den Staaten des Europarates abgeschlossenes Abkommen beseitigte weitgehend die rechtlichen Schwierigkeiten der Bekämpfung der Piratensender. Sie wurden, zum Teil erst in den 70er-Jahren, meist durch Polizeiaktionen der Küstenstaaten, zur Aufgabe gezwungen.* * *
Pi|ra|ten|sen|der, der (Jargon): privater Rundfunk- od. Fernsehsender, der ohne Lizenz, meist von hoher See aus, Programme sendet: einen P. betreiben.
Universal-Lexikon. 2012.